Wir legen Wert auf die transparente und faire Regelung der anfallenden Kosten.
Unsere Abrechnung erfolgt im Regelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Damit Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommen wird, informieren wir Sie auf Wunsch vorab über die zu erwartenden Kosten, ganz gleich, ob Sie einen Rechtsanwalt oder Notar in Anspruch nehmen. Außerdem erhalten Sie von uns eine Chancen-Risko-Abwägung, die Ihnen hilft, Ihre nächsten Schritte zu planen und die Wirtschaftlichkeit einer Rechtsangelegenheit einschätzen zu können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir für Sie, ob diese die Kosten des Rechtsstreits übernimmt.
Die Vergütung unserer anwaltlichen Tätigkeit berechnet sich nach den jeweils gültigen Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird.
Unsere Gebühren richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert des jeweiligen Falles. Alternativ können wir auch Pauschalhonorare vereinbaren oder die Abrechnung erfolgt gemäß dem zeitlichen Umfang unserer Beratung bzw. Vertretung.
Die Kosten im notariellen Bereich richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Danach ist der Notar verpflichtet, die jeweils gesetzlich festgeschriebenen Gebühren geltend zu machen. Bezüglich der Höhe der anfallenden Kosten hat der Notar keinen Spielraum. Diese richten sich grundsätzlich nach dem Geschäftswert, nicht nach dem verursachten Aufwand. Die Gebühr für Beurkundungen umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung.
Dianalust 11
33378 Rheda-Wiedenbrück