KOSTEN

Gromann Strathoff & Partner Rechtsanwälte legt großen Wert auf die transparente und faire Regelung der anfallenden Kosten.

Die Vergütung unserer anwaltlichen Tätigkeit berechnet sich im Regelfall nach den jeweils gültigen Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und ist normalerweise abhängig vom Gegenstandswert eines Falles. Alternativ vereinbaren wir auch Pauschalhonorare oder rechnen gemäß dem zeitlichen Umfang unserer Beratung bzw. Vertretung ab.

Selbstverständlich informieren wir Sie vorab über die zu erwartenden Kosten im Rahmen unserer Erstberatung. Sind Sie Mitglied einer Rechtsschutzversicherung, klären wir für Sie ohne weitere Kosten, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreites übernimmt.

Die Kosten im notariellen Bereich richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Danach ist der Notar verpflichtet, die jeweils gesetzlich festgeschriebenen Gebühren geltend zu machen. In der Höhe richten sich diese grundsätzlich nach dem Geschäftswert. Freilich informieren wir Sie aber auch im Vorfeld der Inanspruchnahme unserer notariellen Dienstleistungen über die zu erwartenden Kosten.


KONTAKT


Gromann Strathoff & Partner
Rechtsanwälte
Dianalust 11
33378 Rheda-Wiedenbrück

 

      

         

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Fax 0 52 42 - 430 43
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